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Teamanmeldung

Allgemeine Bedingungen für Ligamannschaften:

1. Allgemeines

Der ganze Liga-Ablauf ist im Reglement «CSS_Ligareglement» festgelegt und ist ein integraler Bestandteil der «Allgemeinen Bedingungen für Ligamannschaften».

2. Spielerlizenzen

Jeder Spieler, der in einer Ligamannschaft mitspielen möchte, muss eine Spieler-Lizenz des CSS lösen. Diese Lizenz ist auch für alle IDF-Turniere gültig. Die Lizenz kostet pro Saison CHF 20.00. Die Lizenzanträge sind verbindlich und müssen auch bezahlt werden wenn der Spieler nie zum Einsatz kam. Neu- und Nachlizenzierungen während der Meisterschaft sind möglich und kosten zusätzlich CHF 10.00.

3. Meldegebühr der Saison

Der Mannschaftscaptain meldet seine Mannschaft bis zum Anmeldeschluss mit dem jeweils veröffentlichten Anmeldeformular per e-Mail an. Der Captain ist das Bindeglied zwischen CSS und dem Team, jegliche Korrespondenz wird über den Captain geführt, grundsätzlich per e-Mail.

Die Meldegebühr in CHF pro Team ist abhängig von der Ligastärke (A/B/C) und der Gruppengrösse.

Gruppengrösse5er6er7er8er9er10er
CHFCHFCHFCHFCHFCHF
C-Liga-Mannschaft280350400460490510
B-Liga-Mannschaft310360420480530550
A-Liga-Mannschaft320370430490560590

4. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen für die Lizenz- und Meldegebühren werden zu Beginn der Liga dem Captain zugestellt, welcher diese prüft und seiner entsprechenden Zahlstelle weitergibt.

Zahlungsfristen Lizenzrechnung:

  • Erstrechnung; 30 Tage ab Rechnungsdatum
  • Neu- oder Nachlizenzierungen während der Saison; 10 Tage ab
    Rechnungsdatum bei Nichtzahlung; Spieler werden gesperrt, gespielte Spiele als Forfait eingetragen.

Zahlungsfristen Meldegebühr:

  • Erstrechnung; 30 Tage ab Rechnungsdatum
  • Zahlungserinnerung; ca. 10 Wochen vor Ligafinal (LF)
  • 1. Mahnung +CHF 30.00 Mahngebühr; 8 Wochen vor LF
  • 2. Mahnung +CHF 50.00 Mahngebühr; 4 Wochen vor LF
  • Letzte Möglichkeit; Barzahlung am LF +CHF 150.00 (Gebühr 2. Mahnung, Barzahlungsgebühr)

Bei Nichtzahlung bis zehn Tage vor LF; Mannschaft und deren Spieler werden bis zur vollständigen Bezahlung aller Ausstände gegenüber dem CSS gesperrt. Allenfalls wird die Forderung auf dem Rechtsweg eingetrieben.

Bei offenen Posten und/oder stetem Zahlungsverzug der Mannschaft kann vom CSS auf Vorauszahlung bestanden werden.

5. Allgemeines

Die Mannschaft sowie deren Spieler haften solidarisch gegenüber dem CSS.

7. Mannschaftsrückzug

Für Ligamannschaften, welche ihren Rückzug aus einer angemeldeten Ligasaison geben, werden folgende Entschädigungen fällig:

  • Rückzug bis 30 Tage vor Ligabeginn; CHF 100.00
  • Rückzug bis 20 Tage vor Ligabeginn; CHF 200.00

Für Ligamannschaften, welche weniger als 20 Tage vor Ligabeginn oder während der Liga zurück gezogen werden, muss die ganze Meldegebühr bezahlt werden sowie pro nicht gespieltes Auswärtsspiel CHF 100.00 (CSS-Ligareglement Punkt 4.7).

7. Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Bern.